Mit kürzeren Speicherfristen, erschwerten Zugriffsregelungen, einer Umetikettierung und weiteren Zugeständnissen hoffen Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium trotz der engen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes, die Vorratsdatenspeicherung wieder als Gesetzt festschreiben zu können.
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